Abschreibungen 7 Min. Lesezeit

Abschreibungen bei Immobilien: So holst du das Maximum heraus

Die Absetzung für Abnutzung – kurz AfA – ist für Vermieter ein mächtiges Werkzeug. Jedes Jahr darfst du einen Teil des Gebäudewerts steuerlich geltend machen, ohne dass dir dafür ein Euro tatsächlich abfließt. Wer die Spielregeln kennt, kann damit die Steuerlast dauerhaft und erheblich senken.

Grundlagen: Was wird abgeschrieben?

Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil – nicht der Grund und Boden, denn der nutzt sich nicht ab. Deshalb ist die Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude und Grundstück so wichtig: Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die jährliche AfA.

Die gesetzlichen AfA-Sätze im Überblick:

  • Wohngebäude, gebaut nach 1924: 2 % pro Jahr (50 Jahre)
  • Wohngebäude, gebaut vor 1925: 2,5 % pro Jahr (40 Jahre)
  • Gebäude im Betriebsvermögen (nicht Wohnen): 3 % pro Jahr

📊 Beispiel: Wohnung für 300.000 Euro

Gebäudeanteil: 200.000 Euro. AfA-Satz 2 %. Jährliche Abschreibung: 4.000 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bedeutet das eine jährliche Steuerersparnis von 1.680 Euro – ohne jeden Geldabfluss.

Geheimtipp: Restnutzungsdauer-Gutachten

Das Gesetz geht vereinfachend von 50 Jahren Nutzungsdauer aus. Doch was, wenn deine Immobilie tatsächlich nur noch 30 Jahre hält? Dann kannst du mit einem Sachverständigengutachten nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist – und die AfA entsprechend erhöhen.

💡 Was das in der Praxis bedeutet:

Bei 30 Jahren Restnutzungsdauer steigt der AfA-Satz von 2 % auf 3,33 %. Bei einem Gebäudewert von 300.000 Euro sind das 1.000 Euro mehr Abschreibung pro Jahr – über die gesamte Haltedauer eine erhebliche Steuerersparnis. Ein Gutachten kostet je nach Objekt zwischen 1.000 und 5.000 Euro und amortisiert sich bei größeren Objekten oft schon im ersten Jahr.

⚠️ Wichtig: Gutachten frühzeitig beauftragen

Beauftragi das Gutachten möglichst direkt nach dem Kauf. Je länger du wartest, desto schwieriger wird es, dem Finanzamt zu erklären, warum plötzlich eine verkürzte Nutzungsdauer angesetzt werden soll. Außerdem: Wenn du danach umfangreich sanierst, verlängert sich die Nutzungsdauer wieder – was das Gutachten wertlos machen kann.

nutzungsdauer.com

Unser Kooperationspartner und Branchenführer für Restnutzungsdauer-Gutachten bietet dir eine kostenlose Ersteinschätzung deiner Immobilie. Bei Beauftragung innerhalb von 30 Tagen erhältst du exklusiv 100 € Rabatt.

→ nutzungsdauer.com

Sonderabschreibungen für Neubauten: § 7b EStG

Wenn du neu baust oder eine neue Wohnung kaufst (Bauantrag zwischen 2023 und 2029), kannst du zusätzlich zur normalen AfA in den ersten vier Jahren jeweils 5 % Sonderabschreibung geltend machen – also insgesamt 20 % extra. Voraussetzung: Die Anschaffungskosten überschreiten nicht 5.200 Euro pro Quadratmeter, und die Wohnung wird vermietet.

📊 Sonderabschreibung in Zahlen:

Neubau mit Herstellungskosten von 500.000 Euro. Sonderabschreibungsbasis: max. 4.000 Euro/m². Sonder-AfA pro Jahr: bis zu 25.000 Euro zusätzlich. Gesamte Steuerersparnis in 4 Jahren (bei 42 % Steuersatz): bis zu 42.000 Euro – on top zur normalen Abschreibung.

Erhöhte AfA für Denkmäler und Sanierungsgebiete

Für denkmalgeschützte Immobilien oder Gebäude in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelten besonders attraktive Sonderregelungen: Sanierungskosten können über 8 bis 12 Jahre mit bis zu 9 % jährlich abgeschrieben werden – also 100 % in 12 Jahren. Das ist deutlich besser als die normale lineare AfA.

Alle Steuertricks automatisch anwenden lassen

Was nützt das beste Wissen, wenn man es nicht umsetzt? Als unser Mandant profitierst du von unserer Expertenberatung – wir wenden alle relevanten Steuerpotenziale für dich an und optimieren deine Steuererklärung individuell.

Kostenlos & unverbindlich · Kein Risiko

Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen. Die dargelegten Sachverhalte ersetzen keine individuelle und verbindliche Beratung durch einen approbierten Steuerberater oder Rechtsanwalt. Eine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen, ist ausgeschlossen.

Cookie-Einstellungen
faehndrich.finance

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um unsere Website zu verbessern und dir relevante Inhalte anzuzeigen. Du kannst deine Einwilligung jederzeit widerrufen.

DatenschutzImpressum
Handelsblatt Beste Steuerberater 2026
98%
Empfehlungen auf ProvenExpert.com
Sehr Gut
4,80 / 5,00
165
Bewertungen auf ProvenExpert.com
104
Bewertungen von 1 anderen Quelle
Blick aufs ProvenExpert-Profil werfen